§ 402 Anwendbarkeit der Vorschriften für Zeugen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 539
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Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2024 – 1 S 932/23Zitiert von 9
- VGH Baden-Württemberg, 11.04.2024 – 1 S 930/23Infektionsschutzrecht: Rechtmäßigkeit von Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen in Corona-Verordnungen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 15
- BGH, 24.09.2019 – VIII ZR 289/18Zurückweisung verspäteten Vorbringens: Vorliegen grober Nachlässigkeit; verspätete Einzahlung eines Auslagenvorschusses für den SachverständigenZitiert von 3
- BGH, 10.05.2016 – VIII ZR 97/15Zurückweisung der Berufung wegen verspäteter Einzahlung des Auslagenvorschusses für ein Sachverständigengutachten: Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen offenkundig fehlerhafter Anwendung der PräklusionsnormenZitiert von 7
- BVerwG, 15.11.2017 – 10 C 4/16Keine Gebühren nach dem Steuerberatergesetz für ein gerichtlich angeordnetes SachverständigengutachtenZitiert von 2
- OVG Hamburg, 09.01.2025 – 5 Bf 64/23.Z
Zuletzt entschieden
- BGH, 30.07.2026 – III ZR 37/25Rechtliches Gehör: Verletzung durch unterlassene mündliche Erläuterung des Sachverständigengutachtens trotz Parteiantrags KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 29.05.2026 – 8 B 34.25
- BSG, 07.05.2026 – B 5 R 143/25 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - rechtliches Gehör - Fragerecht an einen medizinischen Sachverständigen - Erläuterung des schriftlichen Gutachtens
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 402 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für den Beweis durch Sachverständige gelten die Vorschriften über den Beweis durch Zeugen entsprechend, insoweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen abweichende Vorschriften enthalten sind.