Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 103
Stand: 10.06.2019
Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen; die Beteiligten sind dabei heranzuziehen. Es ist an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.
Wird zitiert von 2.657 Entscheidungen zu § 103 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 23.09.2022 – L 8 R 1633/22Zitiert von 6
- LSG NRW, 01.03.2024 – L 13 SB 364/21Zitiert von 1
- LSG NRW, 10.05.2024 – L 13 SB 37/23
- LSG Baden-Württemberg, 12.05.2021 – L 8 R 3419/20Zitiert von 7
- SG Karlsruhe, 27.01.2020 – S 2 SB 359/19
- BSG, 27.10.2022 – B 9 SB 1/20 R(Sozialgerichtliches Verfahren - Begutachtung von Amts wegen - Recht auf Anwesenheit einer Vertrauensperson bei der Untersuchung - Beschränkung bei Erschwerung oder Behinderung einer effektiven und geordneten Beweiserhebung - Entscheidungskompetenz des Gerichts - erforderliche Abwägung - fachliche Gründe nach aktuellem wissenschaftlichem Erkenntnisstand - Handlungsfreiheit - allgemeines Persönlichkeitsrecht - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Mitwirkungslast - Vereitelung einer Amtsbegutachtung - Pflicht des Gerichts zur Vornahme der noch möglichen Ermittlungen - Anhörung eines bestimmten Arztes - kein von vornherein unterschiedlicher Beweiswert von Amtsgutachten nach § 103 SGG und Arztgutachten nach § 109 SGG - keine Beweislastumkehr - Beweiserleichterung zugunsten der Behörde - Zurückverweisung)Zitiert von 18
Zuletzt entschieden
- SG Duisburg, 28.08.2026 – S 49 AS 1339/23Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unterkunft und Heizung - Aufhebung und Erstattung - Kopfteilprinzip - Einzug eines Angehörigen - Unzulässigkeit des Nachschiebens von Aufhebungsgründen im Klageverfahren - fehlende Bösgläubigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 20.08.2026 – B 9 SB 18/26 BSchwerbehindertenrecht - Grad der Behinderung - Merkzeichen - Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge eines Verfahrensmangels - Anforderungen an die Begründung - Darstellung des Sachverhalts - Rüge der Beweiswürdigung - Unzulässigkeit der Beschwerde Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 20.08.2026 – B 9 SB 17/26 BSchwerbehindertenrecht - Herabsetzung des Grads der Behinderung - Entziehung von Merkzeichen - Nichtzulassungsbeschwerde - Unzulässigkeit - Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Erfordernis einer ausreichenden Sachverhaltsschilderung - Rüge der Beweiswürdigung - Verletzung der Sachaufklärungspflicht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 103 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 103 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.