Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 106
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/106#abs-1 (1) Der Vorsitzende hat darauf hinzuwirken, daß Formfehler beseitigt, unklare Anträge erläutert, sachdienliche Anträge gestellt, ungenügende Angaben tatsächlicher Art ergänzt sowie alle für die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegeben werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/106#abs-2 (2) Der Vorsitzende hat bereits vor der mündlichen Verhandlung alle Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um den Rechtsstreit möglichst in einer mündlichen Verhandlung zu erledigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/106#abs-3 (3) Zu diesem Zweck kann er insbesondere
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/106#abs-4 (4) Für die Beweisaufnahme gelten die §§ 116, 118 und 119 entsprechend.
Wird zitiert von 984 Entscheidungen zu § 106 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 10.05.2024 – L 13 SB 37/23
- LSG NRW, 01.03.2024 – L 13 SB 364/21Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2025 – 90 H 1/21Zitiert von 4
- LSG NRW, 26.01.2024 – L 13 VG 9/23
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.04.2010 – L 10 VG 12/08
- BSG, 12.09.2018 – B 14 AS 414/17 BSozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Verletzung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Normalfall der Beweiserhebung in der mündlichen Verhandlung - hier Übertragung der Zeugenvernehmung auf den Berichterstatter - Ablehnung einer wiederholten Zeugenvernehmung in der mündlichen Verhandlung
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 11.09.2026 – L 5 P 58/25 ERSoziale Pflegeversicherung - Pflegegeld - Pflegegrad 2 - Aufhebung der Bewilligung - Wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Unbegründetheit des Antrags Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 28.08.2026 – B 2 U 27/26 BNichtzulassungsbeschwerde: Unzulässigkeit wegen unzureichender Darlegung eines Verfahrensmangels bei Rüge von Beweisermittlungsanträgen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 03.08.2026 – B 9 V 27/25 BNichtzulassungsbeschwerde: Unzulässigkeit wegen unzureichender Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und eines Verfahrensmangels Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 106 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 106 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
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26.03.2008 Ausfertigung
§ 106 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. März 2008 (BGBl. I 444)
BGBl. 2008 I S. 444
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22.03.2005 Ausfertigung
§ 106 eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I 837)
BGBl. 2005 I S. 837
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.