Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
SGB V§ 54 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
-
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 54 SGB V →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BSG, 22.06.2010 – B 1 A 1/09 RKrankenversicherung - Ausgestaltung von Wahltarifen - keine Staffelung der Prämien in Abhängigkeit vom Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen - Krankenkassen keine Unternehmen im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts - Aufgabenerfüllung mit ausschließlich sozialem CharakterZitiert von 13
- LSG Baden-Württemberg, 15.06.2009 – L 1 A 4797/08
- BSG, 28.05.2019 – B 1 KR 25/18 RKrankenversicherung - Leistungskatalog - gesetzlicher Ausschluss von Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 8
- BSG, 17.07.2008 – B 3 KR 23/07 RGesetzliche Krankenversicherung: Voraussetzungen des Anspruchs eines privaten Anbieters von Haushaltshilfe auf gleiche Vergütung wie Wohlfahrtsverbände Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- BSG, 10.05.2000 – B 6 KA 20/99 RVertragszahnärztliche Gesamtvergütung: Klagebefugnis des Landesschiedsamts bei Beanstandung eines Schiedsspruchs; Beachtung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- VG München, 02.05.2023 – M 4 K 23.411
Zuletzt entschieden
- LSG Baden-Württemberg, 24.02.2016 – L 4 KR 4446/15 ER-B
- LSG Rheinland-Pfalz, 19.12.2013 – L 7 KA 39/12
- LSG NRW, 27.05.2008 – L 11 B 6/08 KR ERGesetzliche Krankenversicherung - Einstweiliger Rechtsschutz - Unterlassung des Angebots von Wahltarifen - Abgrenzung von Wahltarifen und Zusatzversicherungen - § 53 Abs. 4 SGB V - § 194 Abs. 1a SGB V - Anforderungen an den Anordnungsgrund - keine entsprechende Anwendung der Dringlichkeitsvermutung des UWG im sozialgerichtlichen Verfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 35
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 54 SGB V zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
26.03.2007 Ausfertigung
§ 54 aufgehoben durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I 378 iVm Bek)
BGBl. 2007 I S. 378
-
26.05.1994 Ausfertigung
§ 54 eingefügt und geändert und aufgehoben durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Mai 1994 (BGBl. I 1014)
BGBl. 1994 I S. 1014
-
20.12.1991 Ausfertigung
§ 54 geändert und umnummeriert und aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I 2325)
BGBl. 1991 I S. 2325
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.