Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

GG

Art 3

Stand: 10.06.2019

Bund32.678 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/3#abs-1 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/3#abs-2 (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GG/3#abs-3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Art 2 Art 4