Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 3
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 32.678
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- BVerfG, 11.12.2024 – 1 BvR 1109/21, 1 BvR 1422/23Tarifvertragsparteien und GleichbehandlungZitiert von 87
- ArbG Berlin, 03.08.2012 – 28 Ca 7089/11Zitiert von 3
- BVerfG, 22.11.2023 – 1 BvR 2577/15, 1 BvR 2578/15, 1 BvR 2579/15 · ZeugnisbemerkungenZitiert von 24
- BVerfG, 08.10.1997 – 1 BvR 9/97Gemeinsame Erziehung und Unterrichtung von schulpflichtigen behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen an allgemeinen öffentlichen Schulen (integrative Beschulung)Zitiert von 145
- BVerwG, 22.02.2024 – 5 C 7/22Begehren eines kirchlichen Trägers auf Neubescheidung des Antrags auf staatliche Finanzierung einer KindertageseinrichtungZitiert von 3
- OVG Hamburg, 09.06.2023 – 5 Bs 52/23Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/3#abs-1 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/3#abs-2 (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GG/3#abs-3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.