Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 12/1154 · S. 6
Zu Artikel 1 — Änderung des Fünften Buches
Zu Artikel 1 — Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Zu Nummer 1 (§ 31) Die Neufassung des Absatzes 3 sieht für die 15%ige Zuzahlung, die nach § 31 Abs. 3 Nr. 2 zum 1. Januar 1992 in Kraft tritt, einen Mindestbetrag von 1 DM vor; die zunächst vorgesehene Obergrenze von 15 DM wird aus Gründen der Sozialverträglichkeit auf 10 DM herabgesetzt. Kosten im Sinne des Absatzes 3, von denen die Zuzahlung zu leisten ist, sind die Abgabe- preise der abgebenden Stelle. Deshalb werden bei der Berechnung der Zuzahlung weder der Apothekenra- batt (§ 130) noch der Rechnungsabschlag nach § 311 a berücksichtigt. Zu Nummer 2 (§ 38) Folgeänderung aufgrund der Änderung durch Num- mer 4 Buchstabe a. Zu Nummer 3 (§ 43a) Die Vorschrift stellt klar, daß versicherte Kinder unter ärztlicher Verantwortung erbrachte nichtärztliche so- zialpädiatrische Leistungen, die der Diagnostik und der Aufstellung eines Behandlungsplanes dienen, in Anspruch nehmen können und diese Leistungen von den Krankenkassen zu vergüten sind. Zu Nummer 4 (§ 45) Zu Buchstabe a Als familienpolitische Maßnahme wird die Alters- grenze des Kindes vom 8. Lebensjahr auf das 12. Le - bensjahr heraufgesetzt. Zu Buchstabe b Aus familienpolitischen Gründen wird die Bezugs- dauer von Krankengeld bei Pflege eines erkrankten Kindes verdoppelt. Damit alle Kinder, unabhängig davon, ob sie mit beiden Eltern oder nur mit einem Elternteil zusammenleben, gleichgestellt sind, wird der Anspruch für Alleinerziehende auf 20 Tage aus- gedehnt. Als Alleinerziehende sind alleinstehende Väter und Mütter anzusehen, die mit ihrem Kind, für das ihnen die Personensorge zusteht, in einem Haus- halt leben. Den Anspruch auf Krankengeld und damit auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung kann jeder versicherte Elternteil unabhängig von der A
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.702 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 12/1154 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 12/1154, 12. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 10.481–14.183 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.30) +D1D2D3 · Prüfwert 39f1c0cc67f7ff77….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP