Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/3100 · S. 93
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozial-
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozial- gesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 4) Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Öffnung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für Versicherte außerhalb des Bergbaus (vgl. § 173 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4a), die erforderlich geworden ist, da künftig nicht nur Bergleute die Deutsche Rentenversicherung Knapp- schaft-Bahn-See als Krankenversicherungsträger wählen können. Zu Buchstabe b Die Krankenkassen haben auch in Zukunft den Grundsatz der Beitragssatzstabilität zu beachten. Zwar legen sie nicht mehr selbst den allgemeinen Beitragssatz fest. Dieser wird künftig per Rechtsverordnung normiert. Allerdings haben Verträge mit Leistungserbringern auch künftig Auswirkungen auf die Balance zwischen Beitragseinnahmen des Gesundheitsfonds unddenAusgabenderKrankenkassen.ZurVermeidungüber- höhter Ausgaben müssen die Krankenkassen deshalb weiter- hin die Beitragssatzstabilität im Auge behalten sowohl hin- sichtlich des allgemeinen Beitragssatzes als auch hinsichtlich des kassenindividuellen Zusatzbeitrages. Zu Nummer 1a (§ 4a) Durch die in den §§ 266, 267 und 269 enthaltenen Verfah- rensregelungen sowie durch die auf der Grundlage der Ver- ordnungsermächtigungen in den § 266 Abs. 7 und § 269 Abs. 4 ergangenen Verfahrensregelungen der Risikostruk- tur-Ausgleichsverordnung werden insbesondere die Fristen, der Weg und die Form für die Übermittlung der für die Durchführung des Risikostrukturausgleichs und des Risiko- pools erforderlichen Daten durch die Krankenkassen an das Bundesversicherungsamt geregelt. Darüber hinaus können die Spitzenverbände der Krankenkassen für die einzelnen Krankenkassen verbindliche Vorgaben für das Stichproben- verfahren vereinbaren, soweit Daten als Stichproben zu er- heben sind. Schließlich ka
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 506.590 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 16/3100, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 458.741–965.331 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.59) +D1D2D3 · Prüfwert 9f88edec9bf9d1f6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP