Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 153 Leistungsentgelt
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 57
Nach Gewicht
- LSG Baden-Württemberg, 25.05.2022 – L 3 AL 670/21
- BSG, 22.09.2022 – B 11 AL 34/21 RArbeitslosengeldanspruch - Bemessung - Berücksichtigung von pauschalierten Abzügen für Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag - fiktiver Abzug bei echten Grenzgängern bei fehlender Lohnsteuerpflicht im Inland - vorübergehender Arbeitsausfall - Feststellung der Lohnsteuer - Steuervorteil - Vorrang des Doppelbesteuerungsabkommens - beschränkte Steuerpflicht - Lohnsteuerabzugsmerkmal - Freistellung von der Lohnsteuer - Nichtberücksichtigung der Steuerklasse - Gleichbehandlung
- BSG, 03.11.2021 – B 11 AL 6/21 RBerechnung des Kurzarbeitergelds - Nettoentgeltdifferenz - Berücksichtigung von pauschalierten Abzügen für Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag - Unzulässigkeit des fiktiven Abzugs bei echten Grenzgängern und fehlender Lohnsteuerpflicht im Inland - EuroparechtskonformitätZitiert von 12
- LSG Baden-Württemberg, 29.07.2020 – L 3 AL 109/20Zitiert von 3
- LSG Baden-Württemberg, 21.02.2024 – L 3 AL 2871/22
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.02.2024 – L 18 AL 45/24
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 19.02.2026 – L 9 AL 44/25
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2025 – L 14 AL 93/22
- LSG Baden-Württemberg, 18.03.2025 – L 13 AL 3327/23
57 Entscheidungen zu § 153 SGB III →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 153 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/153#abs-1 (1) Leistungsentgelt ist das um pauschalierte Abzüge verminderte Bemessungsentgelt. Abzüge sind
Bei der Berechnung der Abzüge nach Satz 2 Nummer 2 und 3 sind
Für die Feststellung der Lohnsteuer wird die Vorsorgepauschale mit folgenden Maßgaben berücksichtigt:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/153#abs-2 (2) Die Feststellung der Lohnsteuer richtet sich nach der Lohnsteuerklasse, die zu Beginn des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet war. Spätere Änderungen der als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildeten Lohnsteuerklasse werden mit Wirkung des Tages berücksichtigt, an dem erstmals die Voraussetzungen für die Änderung vorlagen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/153#abs-3 (3) Haben Ehegatten oder Lebenspartner die Lohnsteuerklassen gewechselt, so werden die als Lohnsteuerabzugsmerkmal neu gebildeten Lohnsteuerklassen von dem Tag an berücksichtigt, an dem sie wirksam werden, wenn
Bei der Prüfung nach Satz 1 ist der Faktor nach § 39f des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen; ein Ausfall des Arbeitsentgelts, der den Anspruch auf eine lohnsteuerfreie Entgeltersatzleistung begründet, bleibt bei der Beurteilung des Verhältnisses der monatlichen Arbeitsentgelte außer Betracht.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/153#abs-4 (4) Abzüge nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3 sind nicht zu berücksichtigen bei Personen, deren Ansässigkeitsstaat nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung das Besteuerungsrecht für das Arbeitslosengeld zusteht und wenn das aus Deutschland gezahlte Arbeitslosengeld nach den maßgebenden Vorschriften des Ansässigkeitsstaats der Steuer unterliegt. Unterliegt das Arbeitslosengeld im Ansässigkeitsstaat nach dessen maßgebenden Vorschriften nicht der Steuer, sind die Abzüge nach Absatz 1 Satz 2 entsprechend zu berücksichtigen.