Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 18/6284 · S. 34
Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 2 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (§ 78 SGB III) Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze wurde die As- sistierte Ausbildung in § 130 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) normiert. Diese unterstützt im Kern ebenso wie ausbildungsbegleitende Hilfen nach § 75 SGB III junge Menschen während einer betrieblichen Be- rufsausbildung. Sie steht geduldeten Ausländerinnen und Ausländern nach einer Voraufenthaltsdauer von derzeit vier Jahren offen. Zum 1. August 2016 wird die in § 59 Absatz 2 SGB III genannte Voraufenthaltsdauer durch das 25. BAföGÄndG von vier Jahren auf 15 Monate herabgesetzt. Mit der Ergänzung in § 78 Absatz 3 SGB III wird nun eine Parallelität zwischen beiden Maßnahmen hergestellt. Ausbildungsbegleitende Hilfen werden nach § 75 SGB III für geduldete Ausländerinnen und Ausländer mit ent- sprechender Voraufenthaltsdauer geöffnet. Ziel ist es insbesondere, mit dieser Unterstützung Ausbildungsabbrü- che von geduldeten Ausländerinnen und Ausländern zu verhindern. Die Unterstützung mit ausbildungsbegleiten- den Hilfen ist während aller in § 75 Absatz 2 SGB III genannten Phasen möglich. Zu Nummer 2 (§ 284 SGB III) Am 17. Juni 2015 hat das Bundeskabinett beschlossen, kroatischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern ab dem 1. Juli 2015 uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeits-markt zu gewähren. Damit erhält Kroatien als gegenwärtig letzter Beitrittsstaat mit Auslaufen der ersten Stufe der Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit zwei Jahre nach seinem Beitritt die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. § 284 SGB III wird im Hinblick auf mögliche weitere Beitritte zur Europäischen Union geändert. Der neue Absatz 5 verweist für die Arbeitsberechtigung neuer Unionsbürgerinne
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.327 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/6284, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 125.165–127.492 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 53668253eac64a15….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP