Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014)
SGB XI§ 113a (weggefallen)
Stand: 01.07.2023
Für § 113a SGB XI liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 113a SGB XI →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Düsseldorf, 04.06.2014 – 34 O 95/13
- OVG NRW, 17.02.2011 – 12 A 241/10Heimrecht: Voraussetzungen einer Betriebsuntersagung wegen Mängeln in der Pflegedokumentation Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 19
- LSG Baden-Württemberg, 12.12.2014 – L 4 P 2949/12Zitiert von 2
- BVerwG, 11.08.2020 – 3 BN 1/19Landesgesetzgebungskompetenz für das Heim(ordnungs)rechtZitiert von 16
- BSG, 16.05.2013 – B 3 P 5/12 RSoziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der Qualitätsprüfung - Unzulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage gegen die Erstellung und Veröffentlichung künftiger Transparenzberichte - Fortsetzungsfeststellungsklage - Rechtsschutzinteresse - Anhörung - Pflege-Transparenzvereinbarung stationär 2008 - Transparenzkriterien - Leistungs- und Qualitätsmerkmale - Informationshandeln staatlicher Behörden - allgemeines Persönlichkeitsrecht - informationelles Selbstbestimmungsrecht - Regelung der Berufsausübung - Qualitätsbeurteilung von Pflegeleistungen - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 21
- BSG, 18.05.2011 – B 3 P 5/10 R(Soziale Pflegeversicherung - kein Anspruch auf formelle Anerkennung als verantwortliche Pflegefachkraft iS des § 71 Abs 3 SGB 11 - Auskunftsanspruch - Einrichtungsträger - Klagegegner - Landesverbände der Pflegekassen - Arbeitsgemeinschaft - Statusentscheidung - Verwaltungsakt - Anfechtungs- und Verpflichtungsklage - Feststellungsklage - Untätigkeitsklage - Wartefrist - Erledigung - Weiterbildungsmaßnahme - staatlich anerkannter Abschluss - Rahmenfrist - Verfassungsmäßigkeit)Zitiert von 22
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 12.07.2023 – L 8 R 1089/16Zitiert von 12
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.05.2020 – L 9 KR 93/17Zitiert von 1
- LSG NRW, 27.04.2010 – L 13 EG 55/09Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 113a SGB XI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.01.2023 in Kraft
§ 113a aufgehoben durch Artikel 2a 1. 7. 2025 des Gesetzes vom 19. Juni 2023 (BGBl. I Nr. 155)
BGBl. 2023 I Nr. 155
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14.12.2019 Ausfertigung
§ 113a geändert und eingefügt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I 2789)
BGBl. 2019 I S. 2789
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23.12.2016 Ausfertigung
§ 113a eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I 3191)
BGBl. 2016 I S. 3191
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21.12.2015 Ausfertigung
§ 113a geändert, Abs. 1 Satz 7 und 8 und Abs. 2 Satz 5 aufgehoben durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I 2424)
BGBl. 2015 I S. 2424
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.