Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/5926 · S. 83
Zu Artikel 1 (Änderung des SGB XI)
Zu Artikel 1 (Änderung des SGB XI) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um redaktionelle Änderungen, mit denen die Inhaltsübersicht an die geänderten Regelungen an- gepasst wird. Zu Nummer 2 (§ 1) Zu den Buchstaben a und b Es handelt sich um Rechtsbereinigungen. Die aufgehobenen Regelungen betreffen einen Zeitraum, der ausschließ- lich in der Vergangenheit liegt. Zu Nummer 3 (§ 7) Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine Folgeänderung aufgrund der Überführung der Regelungen zur Pflegeberatung in die Vorschrift des § 7a. Aufgabe der Pflegekassen nach dem hier geänderten § 7 sind jetzt Aufklärung und Auskunft. Diese Aufgaben können auch durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekassen ohne Qualifikation als Pflegeberaterin bzw. Pflegeberater im Sinne von § 7a wahrgenommen werden. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine Folgeänderung aufgrund der Überführung der Regelungen zur Pflegeberatung in die Vorschrift des § 7a – siehe Buchstabe a. Zugleich wird mit der Änderung klargestellt, dass es sich bei der Auskunft im Sinne dieser Vorschrift um eine Konkretisierung der Auskunft nach § 15 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I) für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung handelt. Zu Buchstabe c Zu Doppelbuchstabe aa Es handelt sich um eine Folgeänderung aufgrund der Überführung der Regelungen zur Pflegeberatung in die Vorschrift des § 7a – siehe Buchstabe a. Zu Doppelbuchstabe bb Es handelt sich um eine Folgeänderung aufgrund der Überführung der Regelungen zur Pflegeberatung in die Vorschrift des § 7a – siehe Buchstabe a. Die Unterrichtung und Information soll in einfacher Sprache erfolgen, sodass diese auch für Versicherte und ihre Angehörigen verständlich ist, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Dies gilt insbesondere auch für die schriftlichen Inform
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 112.332 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/5926, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 260.304–372.636 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert b9c909f181198e01….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP