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Artikel 10 · BT-Drs. 19/13397 · S. 96

Zu Artikel 10 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 10 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Im Fünften Kapitel wird ein neuer fünfter Abschnitt „Medizinische Dienste“ gebildet, in dem die organisatori-
schen Grundlagen und die Aufgaben der MD und des MD Bund unabhängig von den im vierten Abschnitt „Wahr-
nehmung der Verbandsaufgaben“ aufgeführten Aufgaben der Pflegekassen für den Bereich der sozialen Pflege-
versicherung zusammengefasst werden.
Aufgrund der damit einhergehenden Neuordnung der Paragraphen im vierten Abschnitt des fünften Kapitels und
der inhaltlichen Änderungen des § 17 werden dessen Überschrift sowie die Inhaltübersicht insgesamt entspre-
chend angepasst.

Zu Nummer 2 (§§ 7, 7a)
Diese Folgeänderungen ersetzen jeweils den Namen des MDK durch den Namen des MD.

Zu Nummer 3 (§ 15 Absatz 4)
Aufgrund des Übergangs der Zuständigkeit zum Erlass von Richtlinien zur Durchführung und Sicherstellung einer
einheitlichen Begutachtung nach § 17 Absatz 1 auf den MD Bund hat dieser auch die pflegefachlich begründeten
Voraussetzungen für besondere Bedarfskonstellationen gemäß § 15 Absatz 4 Satz 1 in den Richtlinien zu konkre-
tisieren.

Zu Nummer 4 (§ 17)
Zu Buchstabe a und b
Entsprechend seiner mit diesem Gesetz geschaffenen Unabhängigkeit und unter Berücksichtigung seiner in die-
sem Zusammenhang vorhandenen pflegefachlichen Expertise wird der MD Bund künftig die Richtlinien zur
Durchführung und Sicherstellung einer einheitlichen Begutachtung für die Aufgabenwahrnehmung der MD er-
lassen. Die Überschrift wurde entsprechend angepasst. Die Beschlussfassung erfolgt nicht mehr durch den Spit-
zenverband Bund der Pflegekassen (GKV-Spitzenverband), jedoch erfolgt die Erarbeitung und Überarbeitung im
Benehmen mit dem GKV-Spitzenverband. Im Übrigen bleiben die bisherigen Betei

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.982 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/13397, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 381.319–397.301 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 43689913fed0c948….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP