Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 18/9518 · S. 59
Zu Artikel 1 (Änderung SGB XI)
Zu Artikel 1 (Änderung SGB XI) Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht) Es handelt sich um redaktionelle Folgeänderungen zur Übernahme der geänderten Überschriften in die Inhalts- übersicht. Drucksache 18/9518 – 60 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Nummer 2 (§ 7b) Zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der pflegerischen Versorgung sollen künftig Beratungsgutscheine für eine Pflegeberatung nach § 7a Absatz 1 dieses Buches durch die ratsuchenden Pflegebedürftigen und ihre pfle- genden Familienangehörigen auch vor Ort auf der Gemeindeebene eingelöst werden können. Dies können sein: kommunale Gebietskörperschaften, von diesen geschlossene Zweckgemeinschaften oder nach Landesrecht zu bestimmende Stellen für die wohnortnahe Betreuung im Rahmen der örtlichen Altenhilfe oder für die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII, wenn diese eine eigene Beratung nach Maßgabe der Pflegeberatungs- Richtlinien nach § 17 Absatz 1a dieses Buches für ihre Bürger und Bürgerinnen erbringen wollen. Die Pflegekas- sen schließen hierzu allein oder gemeinsam einen Vertrag mit der entsprechenden kommunalen Gebietskörper- schaft nach Absatz 2a Satz 3. Damit wird der Kreis derer erweitert, bei denen Pflegebedürftige ihre Beratungs- gutscheine einlösen können. Die ratsuchenden Pflegebedürftigen erhalten durch die Regelung zusätzliche Bera- tungsstellen, so dass der Zugang zu einer schnellen Beratung der Pflegebedürftigen weiter verbessert wird. Dies bildet eine Empfehlung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege ab. Über die Inanspruchnahme der Möglichkeit, Beratungsgutscheine für eine Pflegeberatung nach § 7a Absatz 1 auf Gemeindeebene einzulösen, ist in dem Bericht nach § 7a Absatz 9 zu berichten. Die
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 106.781 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/9518, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 197.433–304.214 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert eea69ad723b9f6c2….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP