Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
SGB I§ 27 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%201/27#abs-1 (1) Nach dem Recht der Kinder- und Jugendhilfe können in Anspruch genommen werden:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%201/27#abs-2 (2) Zuständig sind die Kreise und die kreisfreien Städte, nach Maßgabe des Landesrechts auch kreisangehörige Gemeinden; sie arbeiten mit der freien Jugendhilfe zusammen.
Wird zitiert von 46 Entscheidungen zu § 27 SGB I →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Frankfurt (Oder), 19.06.2013 – VG 6 K 1008/10Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 13.02.2002 – 4 LB 850/01Zitiert von 1
- BFH, 18.08.2005 – V R 71/03Umsatzsteuer: Steuerbefreiung für Legasthenie-Therapie im Auftrag des Jugendamtes; unmittelbare Berufung auf das Gemeinschaftsrecht Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 75
- VGH Baden-Württemberg, 16.04.2025 – 12 S 2002/24
- OVG Saarland, 10.09.2018 – 2 A 161/18Zitiert von 2
- VG Mainz, 22.02.2018 – 1 K 862/17.MZErstattungsfähigkeit privatärztlicher Behandlungskosten bei der Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 29.11.2024 – 25 K 3990/23Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 28.02.2024 – 29 K 6009/21
- SG Augsburg, 11.01.2024 – S 6 SO 155/22Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 27 SGB I zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.07.2000 Ausfertigung
§ 27 umnummeriert und geändert durch Artikel 2 § 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I 1045)
BGBl. 2000 I S. 1045
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23.07.1996 Ausfertigung
§ 27 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juli 1996 (BGBl. I 1088)
BGBl. 1996 I S. 1088
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.