Gesetze / Soldatengesetz

SG

§ 43 Beendigungsgründe

Stand: 10.06.2019

Bund10 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SG/43#abs-1 (1) Das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten endet durch Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand nach Maßgabe der Vorschriften über die rechtliche Stellung der Berufssoldaten im Ruhestand.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SG/43#abs-2 (2) Das Dienstverhältnis endet ferner durch

1.
Umwandlung,
2.
Entlassung,
3.
Verlust der Rechtsstellung eines Berufssoldaten oder
4.
Entfernung aus dem Dienstverhältnis durch Urteil in einem gerichtlichen Disziplinarverfahren.
§ 42 § 44