Gesetze / Landesrecht Brandenburg / PrämEhrG · GVBl.I/19, [Nr. 9]
Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG)
25 Normen · ausgefertigt 30.04.2019 · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Anwendungsbereich für die Verleihung der Medaille für Treue Dienste
- § 2 Verleihungsstufen
- § 3 Antragsverfahren
- § 4 Verleihung und Aushändigung
- § 5 Ausführungen der Medaille
- § 6 Trageerlaubnis
- § 7 Gewährung der Jubiläumsprämie
- § 8 Höhe der Jubiläumsprämien
- § 9 Antrags- und Bewilligungsverfahren für die Jubiläumsprämie
- § 10 Auszahlungsverfahren für die Jubiläumsprämie
- § 11 Gewährung des Zuschusses zum Aufwandsersatz
- § 12 Höhe des Zuschusses zum Aufwandsersatz
- § 13 Antrags- und Bewilligungsverfahren für den Zuschuss zum Aufwandsersatz
- § 14 Auszahlungsverfahren für den Zuschuss zum Aufwandsersatz
- § 15 Anwendungsbereich für die Stiftung von Ehrenzeichen zur Würdigung von Verdiensten auf dem Gebiet des Brand- und Katastrophenschutzes
- § 16 Verleihungsstufen
- § 17 Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrenzeichens im Brandschutz
- § 18 Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrenzeichens im Katastrophenschutz
- § 19 Verleihung und Aushändigung
- § 20 Ausführungen der Ehrenzeichen im Brandschutz
- § 21 Ausführungen der Ehrenzeichen im Katastrophenschutz
- § 22 Trageerlaubnis
- § 23 Entziehung
- § 24 Übergangsvorschrift
- § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
- 01.08.2026 — 25 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 21 weitere neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.