Gesetze / Landesrecht Brandenburg / PrämEhrG · GVBl.I/19, [Nr. 9]

Gesetz über die Gewährung von Jubiläumsprämien und pauschaliertem Aufwandsersatz, die Verleihung von Medaillen für Treue Dienste und die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz (Prämien- und Ehrenzeichengesetz - PrämEhrG)

25 Normen · ausgefertigt 30.04.2019 · letzte Änderung 01.08.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Anwendungsbereich für die Verleihung der Medaille für Treue Dienste
  2. § 2 Verleihungsstufen
  3. § 3 Antragsverfahren
  4. § 4 Verleihung und Aushändigung
  5. § 5 Ausführungen der Medaille
  6. § 6 Trageerlaubnis
  7. § 7 Gewährung der Jubiläumsprämie
  8. § 8 Höhe der Jubiläumsprämien
  9. § 9 Antrags- und Bewilligungsverfahren für die Jubiläumsprämie
  10. § 10 Auszahlungsverfahren für die Jubiläumsprämie
  11. § 11 Gewährung des Zuschusses zum Aufwandsersatz
  12. § 12 Höhe des Zuschusses zum Aufwandsersatz
  13. § 13 Antrags- und Bewilligungsverfahren für den Zuschuss zum Aufwandsersatz
  14. § 14 Auszahlungsverfahren für den Zuschuss zum Aufwandsersatz
  15. § 15 Anwendungsbereich für die Stiftung von Ehrenzeichen zur Würdigung von Verdiensten auf dem Gebiet des Brand- und Katastrophenschutzes
  16. § 16 Verleihungsstufen
  17. § 17 Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrenzeichens im Brandschutz
  18. § 18 Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrenzeichens im Katastrophenschutz
  19. § 19 Verleihung und Aushändigung
  20. § 20 Ausführungen der Ehrenzeichen im Brandschutz
  21. § 21 Ausführungen der Ehrenzeichen im Katastrophenschutz
  22. § 22 Trageerlaubnis
  23. § 23 Entziehung
  24. § 24 Übergangsvorschrift
  25. § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. 01.08.2026 — 25 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 21 weitere neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.