Gesetze / Postlaufbahnverordnung
PostLV§ 7 Fachspezifische Qualifizierungen für den Aufstieg
Wenn die Anforderungen der Laufbahnen es rechtfertigen, kann die oberste Dienstbehörde im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen
Wird zitiert von 4 Entscheidungen zu § 7 PostLV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG NRW, 19.01.2017 – 1 A 303/15Zitiert von 13
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2004 – 10 A 11206/03Zitiert von 1
- OVG NRW, 27.04.2017 – 1 A 1664/15Zitiert von 10
- OVG NRW, 18.07.2006 – 1 B 751/06Einstweiliger Rechtsschutz bei Dienstpostenbewertung im Beförderungsverfahren; gesundheitliche Eignung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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16.08.2021 Ausfertigung
§ 7 neu gefasst durch Artikel 4 des Gesetzes vom 16. August 2021 (BGBl. I 3582)
BGBl. 2021 I S. 3582
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.