Gesetze / PostLV · BGBl I 2012, 90
Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Geltungsbereich des Postpersonalrechtsgesetzes
9 Normen · ausgefertigt 12.01.2012 · 51 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 29.04.2026 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
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Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich, Grundsätze
- § 2 Gestaltung der Laufbahnen
- § 3 Qualifizierung bei Laufbahnwechsel
- § 4 Zulassung zu einer höheren Laufbahn bei Besitz der erforderlichen Hochschulausbildung
- § 5 Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte
- § 6 Beurteilung und Beförderung
- § 7 Fachspezifische Qualifizierungen für den Aufstieg
- § 8 Überleitungs- und Übergangsvorschriften
- § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2)
- Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1 und 3) Zuordnung der bei der Deutschen Bundespost eingerichteten Laufbahnen des Post- und Fernmeldedienstes zu den Laufbahnen nach § 2 dieser Verordnung sowie zu den Laufbahnen nach § 6 der Bundeslaufbahnverordnung
Änderungsverlauf
- 29.04.2026 — 1 Norm geändert · § 7 neueste Änderung
- 17.03.2026 — 6 Normen geändert · §§ 3, 4, 5, 6 und 2 weitere
- 20.08.2021 — 2 Normen geändert · §§ 1, 7
- 04.07.2020 — 1 Norm geändert · § 1
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.