Gesetze / PostLV · BGBl I 2012, 90

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Geltungsbereich des Postpersonalrechtsgesetzes

9 Normen · ausgefertigt 12.01.2012 · 51 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 29.04.2026 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

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Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich, Grundsätze
  3. § 2 Gestaltung der Laufbahnen
  4. § 3 Qualifizierung bei Laufbahnwechsel
  5. § 4 Zulassung zu einer höheren Laufbahn bei Besitz der erforderlichen Hochschulausbildung
  6. § 5 Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte
  7. § 6 Beurteilung und Beförderung
  8. § 7 Fachspezifische Qualifizierungen für den Aufstieg
  9. § 8 Überleitungs- und Übergangsvorschriften
  10. § 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  11. Anlage 1 (zu § 2 Absatz 2)
  12. Anlage 2 (zu § 8 Absatz 1 und 3) Zuordnung der bei der Deutschen Bundespost eingerichteten Laufbahnen des Post- und Fernmeldedienstes zu den Laufbahnen nach § 2 dieser Verordnung sowie zu den Laufbahnen nach § 6 der Bundeslaufbahnverordnung

Änderungsverlauf

  1. 29.04.2026 — 1 Norm geändert · § 7 neueste Änderung
  2. 17.03.2026 — 6 Normen geändert · §§ 3, 4, 5, 6 und 2 weitere
  3. 20.08.2021 — 2 Normen geändert · §§ 1, 7
  4. 04.07.2020 — 1 Norm geändert · § 1

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.