§ 60
Stand: 10.06.2019
(weggefallen)
Wird zitiert von 52 Entscheidungen zu § 60 PatG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 03.12.1998 – X ZB 17/97Zitiert von 3
- BPatG, 06.08.2009 – 10 W (pat) 10/07Zitiert von 1
- BPatG, 13.07.2000 – 6 W (pat) 33/98Zitiert von 2
- LG Düsseldorf, 12.06.1997 – 4 O 353/96Zitiert von 1
- BPatG, 03.01.2001 – 20 W (pat) 76/99Zitiert von 1
- BPatG, 13.12.2000 – 20 W (pat) 81/99
Zuletzt entschieden
- BPatG, 01.02.2017 – 20 W (pat) 7/16Patentbeschwerdeverfahren – Teilanmeldung zur Stammanmeldung - "Fahrzeugdatenaufzeichnungsgerät" – zum Adressaten für die Teilungserklärung: Anhängigkeit der Anmeldung in der Beschwerdeinstanz - BPatG ist auch nach Erlass der Beschwerdeentscheidung der richtige Adressat – zur Zuständigkeit zur Prüfung der Wirksamkeit der TeilungserklärungZitiert von 7
- BPatG, 31.01.2013 – 8 W (pat) 32/07Patenteinspruchsverfahren – "Schrumpfkappe" – Teilverzicht auf Patent kann im Einspruchsverfahren erklärt werden – Umfang und Zeitpunkt der Teilerledigung gesondert können zur Klarstellung gesondert festgestellt werden – zu den Anforderungen an eine Erklärung des Verzichts - zur Wahrung der Schriftform der Verzichtserklärung reicht die Übersendung per Telefax aus
- BPatG, 07.12.2010 – 21 W (pat) 10/09Patentbeschwerdeverfahren – "Vorrichtung zur Detektion von Wasser in Brennstofftanks von Flugzeugen" – Teilung der Patentanmeldung im Beschwerdeverfahren – Teilanmeldung fällt nicht im Beschwerdeverfahren an – keine Anwendung der Rechtsfigur der Prozesstrennung nach § 145 ZPO - Entstehung einer neuen Anmeldung - neuer Verfahrensgegenstand gegenüber Stammanmeldung – Streitgegenstand des Beschwerdeverfahrens ist nur der Inhalt der Stammanmeldung – über Teilanmeldung wurde mangels Existenz im Zeitpunkt des Zurückweisungsbeschlusses nicht entschieden - Verweisung der Teilanmeldung an das zuständige DPMAZitiert von 15
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 60 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.06.2006 Ausfertigung
§ 60 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2006 (BGBl. I 1318, 2737)
BGBl. 2006 I S. 1318
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