Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/735 · S. 9
Zu Artikel 1 (Änderungen des Patentgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderungen des Patentgesetzes) Zu Nummer 1 (Sechster Abschnitt der Inhaltsübersicht) Die Inhaltsübersicht zum sechsten Abschnitt ist wegen der Ergänzung durch einen vierten Unterabschnitt (Gemeinsame Verfahrensvorschriften, § 122a – neu –, Nummer 12) zu ändern. Drucksache 16/735 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Zu Nummer 2 (§ 16a Abs. 2 PatG, ergänzende Schutz- zertifikate) Wegen der Änderung zu Nummer 12 (§ 122a – neu –) ist in § 16a Abs. 2 (Ergänzende Schutzzertifikate) die Bezugnah- me auf die anzuwendenden Vorschriften des Patentgesetzes über das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof anzupassen. Zu Nummer 3 (§ 21 Abs. 3 Satz 2 PatG, Wirkung des Patents; § 31 Abs. 1 Satz 2 PatG, Akteneinsicht) Wegen der Streichung der Möglichkeit der Teilung des Pa- tents im Einspruchsverfahren (Nummer 6) bedarf es in § 21 Abs. 3 Satz 2 keiner Regelung mehr über die Wirkung der Anmeldung bei Widerruf des Patents aufgrund einer erfolg- ten Teilung. Ebenso bedarf es in § 31 Abs. 1 Satz 2 keiner Vorschrift mehr für die Einsicht in Akten von abgetrennten Teilen des Patents. Zu Nummer 4 (§ 32 Abs. 5 PatG, Patentblatt) Wegen des Wegfalls der Möglichkeit einer Patentteilung im Einspruchsverfahren (Nummer 6) ist die Bestimmung in § 32 Abs. 5 über die Veröffentlichung des Hinweises auf die Möglichkeit der Einsicht in Akten von abgetrennten Teilen eines Patents im Patentblatt aufzuheben. Zu Nummer 5 bis 8 (Einspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Marken- amt) Allgemeine Vorbemerkung Das Einspruchsverfahren gibt der Allgemeinheit nach Ver- öffentlichung der Patenterteilung die Möglichkeit, Ein- wendungen gegen das Patent mit der Behauptung geltend zu machen, es liege einer der in § 21 PatG genannten Wider- rufsgründe vor. Der Einspruch leitet ein besonderes Ver
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 27.278 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/735, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 23.418–50.696 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.54) +D1D2D3 · Prüfwert 98de395d608c354f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP