§ 94
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 51
Nach Gewicht
- BPatG, 05.08.2003 – 11 W (pat) 315/03Einspruchsverfahren vor dem Patentgericht: Entbehrlichkeit einer Beschlussbegründung nach Rücknahme des Einspruchs KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 81
- BPatG, 04.11.2003 – 8 W (pat) 29/00
- BGH, 12.09.2000 – X ZB 16/99Zitiert von 1
- BPatG, 27.01.2021 – 12 W (pat) 45/19Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – zur Vorlage einer Inlandsvertretervollmacht
- BPatG, 13.11.2014 – 2 Ni 45/12 (EP)Patentnichtigkeitsklageverfahren – „Schuh aus einem Textil mit schmelzbaren Fasern und Filamenten (europäisches Patent)“ – zur Einbeziehung älterer Druckschriften als Stand der Technik
- BPatG, 19.07.2005 – 5 W (pat) 1/03
Zuletzt entschieden
- BPatG, 30.10.2019 – 4 Ni 2/17 (EP)Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung (Patentnichtigkeitsklageverfahren – Erinnerung gegen die Kostenrechnung - "Ermäßigung der Klagegebühr" – Abschluss eines Vergleichs auf Widerruf – der Vermerk am Ende des Protokolls, dass der Vorsitzende "die Verhandlung schließt" ist nicht als Schluss der mündlichen Verhandlung i. S. v. GebVerz. Nr. 402 110 Buchst. a) i. V. m. § 91 Abs. 3 PatG, § 136 Abs. 4 ZPO zu werten)
- BPatG, 27.05.2019 – 9 W (pat) 28/16
- BPatG, 14.06.2016 – 35 W (pat) 416/13Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren - "G-CSF-Flüssigformulierung" – wesentliche Änderungen an dem technischen System für die elektronische Aktenführung beim DPMA - zur sachgerechten Bewertung, ob eine Zurückverweisung an das DPMA wegen fehlerhafter Verfahrensführung auszusprechen ist
51 Entscheidungen zu § 94 PatG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 94 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/94#abs-1 (1) Die Endentscheidungen des Patentgerichts werden, wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, oder in einem sofort anzuberaumenden Termin verkündet. Dieser soll nur dann über drei Wochen hinaus angesetzt werden, wenn wichtige Gründe, insbesondere der Umfang oder die Schwierigkeit der Sache, dies erfordern. Die Endentscheidungen sind den Beteiligten von Amts wegen zuzustellen. Statt der Verkündung ist die Zustellung der Endentscheidung zulässig. Entscheidet das Patentgericht ohne mündliche Verhandlung, so wird die Verkündung durch Zustellung an die Beteiligten ersetzt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/94#abs-2 (2) Die Entscheidungen des Patentgerichts, durch die ein Antrag zurückgewiesen oder über ein Rechtsmittel entschieden wird, sind zu begründen.