§ 107
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 72
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 25.02.2026 – X ZB 3/25Patentfähigkeit eines Mittels zur Anwendung bei Fructoseintoleranz - FructoseintoleranzZitiert von 3
- BGH, 06.09.2005 – X ZB 30/03
- BGH, 11.09.2001 – X ZB 18/00Patentrecht: Voraussetzungen einer unzulässigen Erweiterung durch Beschränkung des Patentanspruchs auf einzelne Merkmale eines Ausführungsbeispiels KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 81
- BGH, 17.03.2026 – X ZB 5/25Patentfähigkeit eines Verfahrens und eines Systems zur automatisierten Bestimmung von Untersuchungsergebnissen in einer Bildsequenz - Automatisierte Bestimmung von UntersuchungsergebnissenZitiert von 1
- BGH, 11.06.2024 – X ZB 5/22Patentanmeldung: Benennung einer Künstlichen Intelligenz als Erfinder - DABUS
- BGH, 23.01.2024 – X ZB 18/22Zitiert von 10
Zuletzt entschieden
- BGH, 12.09.2023 – X ZB 12/20Gebrauchsmusterlöschungsverfahren: Zulässigkeit der beschränkten Verteidigung eines mit einem Teil-Löschungsantrag angegriffenen Anspruchs durch eine Kombination mit einem insoweit nicht angegriffenen Unteranspruch; Ergänzung des angegriffenen Anspruchs mit einem Teil der Merkmale eines nicht angegriffenen Unteranspruchs; Einreichung geänderter Anträge durch den Gebrauchsmusterinhaber noch vor Einleitung des Verfahrens; Kostenentscheidung - Tischgrill
- BGH, 27.09.2022 – X ZB 6/21
- BGH, 23.02.2021 – X ZB 1/18Patenteinspruch: Rücknahme des Einspruchs bzw. der Beschwerde gegen Aufrechterhaltung des Streitpatents nach Patentwiderruf durch das Patentgericht – Gruppierungssystem
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 107 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/107#abs-1 (1) Die Entscheidung über die Rechtsbeschwerde ergeht durch Beschluß; sie kann ohne mündliche Verhandlung getroffen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/107#abs-2 (2) Der Bundesgerichtshof ist bei seiner Entscheidung an die in dem angefochtenen Beschluß getroffenen tatsächlichen Feststellungen gebunden, außer wenn in bezug auf diese Feststellungen zulässige und begründete Rechtsbeschwerdegründe vorgebracht sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/107#abs-3 (3) Die Entscheidung ist zu begründen und den Beteiligten von Amts wegen zuzustellen.