Gesetze / Patentanwaltsordnung

PAO

§ 96 Berufsgerichtliche Maßnahmen

Bund3 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/96?asof=2022-08-01#abs-1 (1) Berufsgerichtliche Maßnahmen sind bei Verfahren gegen Patentanwälte

1.
Warnung,
2.
Verweis,
3.
Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro,
4.
Ausschließung aus der Patentanwaltschaft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/96?asof=2022-08-01#abs-2 (2) Berufsgerichtliche Maßnahmen sind bei Verfahren gegen Berufsausübungsgesellschaften

1.
Warnung,
2.
Verweis,
3.
Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro,
4.
Aberkennung der Befugnis zur Beratung und Vertretung nach § 3.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/PatAnwO/96?asof=2022-08-01#abs-3 (3) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen des Verweises und der Geldbuße können nebeneinander verhängt werden.

§ 95a § 96