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Artikel 18 · BT-Drs. 14/6371 · S. 17
Zu Artikel 18 (Änderung der Patentanwaltsord-
Zu Artikel 18 (Änderung der Patentanwaltsord- nung) Zu Nummer 1 (§ 12 PatAnwO) Die an das Patentamt zu entrichtende Prüfungsgebühr für Patentanwaltsbewerber beträgt 500 DM, § 12 Abs. 3 Satz 1 PatAnwO. Sie ist zuletzt durch Gesetz vom 13. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2135) mit Wirkung vom 20. Dezember 1989 von 150 DM auf diesen Betrag angehoben worden. Die Prüfungsgebühr soll auf 260 Euro neu festgesetzt und damit geringfügig um rund 1,7 % angehoben werden. Die Anhebung ist zu sehen im Zusammenhang mit der Anpas- sung der Zulassungsgebühren (s. unten zu den Nummern 7 und 8 zu §§ 145 f. PatAnwO); sie trägt dazu bei, Einnah- meausfälle durch die dort vorgesehene Absenkung einzelner Gebühren auszugleichen. Zu Nummer 2 (§ 45 PatAnwO) Die Mindestversicherungssumme für die Berufshaftpflicht- versicherung der Patentanwälte beläuft sich gemäß § 45 Abs. 4 Satz 1 PatAnwO auf 500 000 DM. Sie soll, entspre- chend der Anpassung bei den Rechtsanwälten, auf 250 000 Euro neu festgesetzt werden. Auf die Begründung zu Arti- kel 3 Nr. 1 wird verwiesen. Zu Nummer 3 (§ 50 PatAnwO) In Aufsichts- und Beschwerdesachen kann gegen den Pa- tentanwalt ein Zwangsgeld festgesetzt werden, um ihn zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten (§ 50 Abs. 1 Pat- AnwO). Der Höchstbetrag für dieses Zwangsgeld soll, ebenso wie bei der parallelen Vorschrift des § 50 BRAO (s. oben zu Artikel 3 Nr. 2) im Verhältnis 2 DM : 1 Euro auf 1 000 Euro umgestellt werden. Zu Nummer 4 (§ 52j PatAnwO) Auch die Mindestversicherungssumme in der Berufshaft- pflichtversicherung für Patentanwaltsgesellschaften soll wie diejenige für die einzelnen Patentanwälte im Verhältnis 2 : 1 auf Euro umgestellt werden. Die neue Mindestversiche- rungssumme beträgt damit 2,5 Mio. Euro. Auf die Begrün- dung zu der Parallelvorschrift in der Bundesrec
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.905 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 14/6371, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 59.476–63.381 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert a49ba5f253d3244c….
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