Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/2630 · S. 15
Zu Artikel 3 (Folgeänderungen)
Zu Artikel 3 (Folgeänderungen) Absatz 1 Das Personenstandsgesetz regelt in § 38, dass die Beurkundung der Sterbefälle in ehemaligen Konzentrationsla- gern u. a. auf schriftliche Anzeige der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht erfolgt. Aufgrund des Übergangs der Aufgaben der Deut- schen Dienststelle (WASt) auf das Bundesarchiv war die entsprechende Bezeichnung im Personenstandsgesetz anzupassen. Absatz 2 Das Gräbergesetz regelt diverse Zuständigkeiten der Deutschen Dienststelle (WASt): Neben der Herausgabe von Gegenständen (§ 7) und Identifizierung namentlich unbekannter Toter (§ 8) wird die Deutsche Dienststelle (WASt) auch ausdrücklich in § 1 Absatz 2a als amtliche Auskunftsstelle benannt, die die Bestätigungsnachweise liefern kann, welcher Opfergruppe Personen zuzurechnen sind. Aufgrund des Übergangs der Aufgaben der Deut- schen Dienststelle (WASt) auf das Bundesarchiv sind die genannten Regelungen im Gräbergesetz anzupassen. Absatz 3 Das Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Verschollenheitsrechts sieht in Artikel 2 § 5 Absatz 1 Satz 3 vor, dass in Todeserklärungsverfahren bei Verschollenheitsfällen aus Anlass des Krieges 1939 bis 1945 die gerichtli- che Entscheidung, durch die das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht übermittelt wird. Aufgrund des Übergangs der Aufgaben der Deutschen Dienststelle (WASt) auf das Bundesarchiv war die entsprechende Bezeichnung auch im Verschollenheits-Änderungsgesetz anzupassen. Absatz 4 Die Verordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen der Bunde
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.428 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/2630, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 41.388–43.816 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 0728b6fc253c3b0c….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP