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Artikel 1 · BT-Drs. 17/10489 · S. 45

Zu Artikel 1 (Änderung des Personenstands-

Zu Artikel 1 (Änderung des Personenstands-
gesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 7)
Der Verweis stellt sicher, dass Personenstandseinträge mit
falschen Registrierungsdaten, die nach § 47 Absatz 4 PStG
gekennzeichnet und durch eine Neubeurkundung berichtigt
wurden, nach Ablauf der Fortführungsfrist nicht den öffent-
lichen Archiven zur Übernahme angeboten werden. Dadurch
wird gewährleistet, dass fehlerhafte Einträge auch im Rah-
men späterer Archivbenutzungen nicht mehr benutzt werden
können.
Zu Nummer 2 (§ 15)
Zu Buchstabe a
Nach dem Gesetz zur Änderung des Transsexuellengesetzes
vom 17. Juli 2009 ist die Ehelosigkeit nicht mehr Vorausset-
zung für die Feststellung der Zugehörigkeit zum anderen
Geschlecht. Es kann auch während bestehender Ehe ein Ehe-
gatte das Geschlecht wechseln. Die Angabe der Geschlechts-
zugehörigkeit der Ehegatten im Eheregister stellt sicher, dass
der Wechsel der Geschlechtszugehörigkeit eines der Ehegat-
ten als Folgebeurkundung im Eheregister dokumentiert wer-
den kann. Entsprechendes gilt auch für eine Lebenspartner-
schaft, die nach dem Geschlechtswechsel eines Partners
bestehen bleibt und als verschiedengeschlechtliche Lebens-
partnerschaft fortgeführt wird; die Verweisung in § 17 PStG
auf § 15 PStG ist somit weiterhin zutreffend.
Zu Buchstabe b
Die Ergänzung stellt klar, dass in das Eheregister sowohl der
nach der Eheschließung geführte Familienname als auch der
gegebenenfalls im Rahmen einer Angleichungserklärung ge-
änderte Vorname eingetragen wird.
Zu Buchstabe c
Der neu aufgenommene Hinweis auf das Sachrecht der Na-
mensführung in Absatz 2 Nummer 4 ermöglicht es, das für
die Namensführung der Ehegatten angewandte Recht direkt
aus dem Eheeintrag zu ersehen. Aufgrund der in der Anlage 1
der PStV vorgesehenen Datenfelder 2119 und 2219 wurde in
der Prax

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 21.875 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 17/10489, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 84.835–106.710 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.15) +D1D2D3 · Prüfwert e91a4fd40ac13843….

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