Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 300
Statistikgesetz Nordrhein-Westfalen
25 Normen · Ausgangsfassung vom 02.07.2019 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Aufgaben und Grundsätze der Landesstatistik
- § 3 Aufgaben und Funktion des Landesbetriebs IT. NRW- Statistisches Landesamt -
- § 4 Aufsicht
- § 5 Zusammenarbeit und Vergabe statistischer Arbeiten
- § 6 Landesstatistiken
- § 7 Erhebungen für besondere Zwecke
- § 8 Kommunalstatistiken
- § 9 Geschäftsstatistiken
- § 10 Regelungsumfang statistischer Vorschriften
- § 11 Auskunftspflicht
- § 12 Abschottung der Statistik
- § 13 Statistische Geheimhaltung
- § 14 Zweckbindung und Übermittlung von Einzelangaben
- § 15 Datenerhebung
- § 16 Unterrichtung der zu Befragenden
- § 17 Erhebungs- und Hilfsmerkmale
- § 18 Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale
- § 19 Verbot der Reidentifizierung
- § 20 Maßnahmen zur Vorbereitung von Statistiken
- § 21 Erhebungsstellen
- § 22 Erhebungsbeauftragte
- § 23 Bußgeldvorschrift
- § 24 Strafvorschrift
- § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
-
Historischer Änderungsnachweis
10.12.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 10.12.2024
GV. NRW. S. 1184
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).