Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 300

Statistikgesetz Nordrhein-Westfalen

25 Normen · Ausgangsfassung vom 02.07.2019 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Aufgaben und Grundsätze der Landesstatistik
  4. § 3 Aufgaben und Funktion des Landesbetriebs IT. NRW- Statistisches Landesamt -
  5. § 4 Aufsicht
  6. § 5 Zusammenarbeit und Vergabe statistischer Arbeiten
  7. § 6 Landesstatistiken
  8. § 7 Erhebungen für besondere Zwecke
  9. § 8 Kommunalstatistiken
  10. § 9 Geschäftsstatistiken
  11. § 10 Regelungsumfang statistischer Vorschriften
  12. § 11 Auskunftspflicht
  13. § 12 Abschottung der Statistik
  14. § 13 Statistische Geheimhaltung
  15. § 14 Zweckbindung und Übermittlung von Einzelangaben
  16. § 15 Datenerhebung
  17. § 16 Unterrichtung der zu Befragenden
  18. § 17 Erhebungs- und Hilfsmerkmale
  19. § 18 Trennung und Löschung der Hilfsmerkmale
  20. § 19 Verbot der Reidentifizierung
  21. § 20 Maßnahmen zur Vorbereitung von Statistiken
  22. § 21 Erhebungsstellen
  23. § 22 Erhebungsbeauftragte
  24. § 23 Bußgeldvorschrift
  25. § 24 Strafvorschrift
  26. § 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    10.12.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 10.12.2024

    GV. NRW. S. 1184

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).