Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 216
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an Förderschulen und in der pädagogischen Frühförderung
32 Normen · ausgefertigt 25.04.2016 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Abschnitt 1 Der Ausbildungsgang
- § 1 Ziel des Ausbildungsganges
- § 2 Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Zulassungsantrag
- § 4 Zulassung zum Ausbildungsgang und Aufnahme in ein öffentlich-rechtlichesAusbildungsverhältnis
- § 5 Unterhaltsbeihilfe, Anwartschaft auf Versorgung
- § 6 Entlassung
- § 7 Ausbildungsbehörde
- § 8 Ausbildungsort
- § 9 Dauer des Ausbildungsganges
- § 10 Gliederung und Gestaltung des Ausbildungsganges
- § 11 Theoretische Ausbildung
- § 12 Schulpraktische Ausbildung
- § 13 Beurteilungen
- Abschnitt 2 Die Abschlussprüfung
- § 14 Zweck der Prüfung
- § 15 Einteilung und Zeit der Prüfung
- § 16 Noten
- § 17 Prüfungskommission
- § 18 Prüfungsausschuss
- § 19 Vorlage der Prüfungsunterlagen
- § 20 Schriftliche Hausarbeit
- § 21 Schulpraktische Prüfung
- Volltext
- § 22 Mündliche Prüfung
- § 23 Festsetzung der Leistungsnoten in den Prüfungsabschnitten
- § 24 Ermittlung des Ergebnisses der Abschlussprüfung
- § 25 Nichtablieferung der Hausarbeit und Versäumen von Prüfungsterminen
- § 26 Rücktritt
- § 27 Ordnungswidriges Verhalten
- § 28 Wiederholung der Prüfung
- § 29 Zeugnisse und Bescheinigungen
- § 30 Rechtsstellung nach der Prüfung
- Abschnitt 3 Schlussvorschriften
- § 31 Übergangsregelung
- § 32 Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1 Anlage