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APO FLFS

§ 3 Zulassungsantrag

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31559/3#abs-1 (1) Der Antrag auf Zulassung zum Ausbildungsgang ist an die Bezirksregierung zu richten, in deren Bezirk die Ausbildung angestrebt wird.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31559/3#abs-2 (2) Dem Antrag sind beizufügen:

1. eine beglaubigte Abschrift des Abschlusszeugnisses über einen Schulabschluss gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1,

2. eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses über den erfolgreichen Abschluss der beruflichen Ausbildung gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2 und

3. gegebenenfalls der Nachweis über die hauptberufliche Tätigkeit gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31559/3#abs-3 (3) Die näheren Bestimmungen über die Form des Antrages sowie über weitere erforderliche Unterlagen trifft das für Schulen zuständige Ministerium durch Verwaltungsvorschrift.

§ 2 § 4