Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / APO FLFS
APO FLFS§ 3 Zulassungsantrag
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31559/3#abs-1 (1) Der Antrag auf Zulassung zum Ausbildungsgang ist an die Bezirksregierung zu richten, in deren Bezirk die Ausbildung angestrebt wird.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31559/3#abs-2 (2) Dem Antrag sind beizufügen:
1. eine beglaubigte Abschrift des Abschlusszeugnisses über einen Schulabschluss gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 1,
2. eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses über den erfolgreichen Abschluss der beruflichen Ausbildung gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2 und
3. gegebenenfalls der Nachweis über die hauptberufliche Tätigkeit gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31559/3#abs-3 (3) Die näheren Bestimmungen über die Form des Antrages sowie über weitere erforderliche Unterlagen trifft das für Schulen zuständige Ministerium durch Verwaltungsvorschrift.