Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / APO FLFS
APO FLFS§ 25 Nichtablieferung der Hausarbeit und Versäumen von Prüfungsterminen
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31559/25#abs-1 (1) Die Abschlussprüfung gilt als nicht bestanden, wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat ohne genügende Entschuldigung die schriftliche Hausarbeit nicht rechtzeitig abliefert oder zum Termin für die schulpraktische Prüfung oder für die mündliche Prüfung nicht erscheint.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31559/25#abs-2 (2) Wird der Abgabetermin der Hausarbeit mit genügender Entschuldigung um mehr als vierzehn Tage versäumt, so ist sie erneut mit anderer Themenstellung anzufertigen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31559/25#abs-3 (3) Bei einer Entschuldigung wegen Krankheit, kann die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangt werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_31559/25#abs-4 (4) Entschuldigungsgründe können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich bei der oder dem Vorsitzenden der Prüfungskommission geltend gemacht werden.