Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 856
Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zur Zahnärztin und zum Zahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen
17 Normen · Ausgangsfassung vom 14.04.2015 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Zweck
- § 2 Inhalt der Weiterbildung
- § 3 Voraussetzung und Dauer der Weiterbildung
- § 4 Weiterbildungsstätten
- § 5 Ermächtigung zur Weiterbildung
- § 6 Zeugnisse
- § 7 Allgemeines
- § 8 Bildung und Aufgaben des Prüfungsausschusses
- § 9 Zulassung zur Prüfung
- § 10 Prüfungstermine
- § 11 Prüfungsfächer
- § 12 Mündliche Prüfung
- § 13 Bestehen und Wiederholung der Prüfung
- § 14 Erkrankung, Rücktritt, Versäumnis, Ordnungsverstoß
- § 15 Niederschrift
- § 16 Entscheidung über Rechtsbehelfe
- § 17 Inkrafttreten
- Anlage 1 Anlage 1
- Anlage 2 Anlage 2
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
01.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 88
GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)
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Historischer Änderungsnachweis
29.11.2019 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 24.10.2019
GV. NRW. S. 856
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).