Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 856

Verordnung über die Weiterbildung und Prüfung zur Zahnärztin und zum Zahnarzt für Öffentliches Gesundheitswesen

17 Normen · Ausgangsfassung vom 14.04.2015 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Zweck
  3. § 2 Inhalt der Weiterbildung
  4. § 3 Voraussetzung und Dauer der Weiterbildung
  5. § 4 Weiterbildungsstätten
  6. § 5 Ermächtigung zur Weiterbildung
  7. § 6 Zeugnisse
  8. § 7 Allgemeines
  9. § 8 Bildung und Aufgaben des Prüfungsausschusses
  10. § 9 Zulassung zur Prüfung
  11. § 10 Prüfungstermine
  12. § 11 Prüfungsfächer
  13. § 12 Mündliche Prüfung
  14. § 13 Bestehen und Wiederholung der Prüfung
  15. § 14 Erkrankung, Rücktritt, Versäumnis, Ordnungsverstoß
  16. § 15 Niederschrift
  17. § 16 Entscheidung über Rechtsbehelfe
  18. § 17 Inkrafttreten
  19. Anlage 1 Anlage 1
  20. Anlage 2 Anlage 2

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    01.02.2022 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 01.02.2022, Artikel 88

    GV. NRW. S. 122 Quelle (GV. NRW.)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    29.11.2019 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 24.10.2019

    GV. NRW. S. 856

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).