Gesetze / Landesrecht Brandenburg / MedHygV · GVBl.II/12, [Nr. 8]

Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedHygV)

16 Normen · Ausgangsfassung vom 06.02.2012 · letzte Änderung 21.08.2026 · Änderungen →

Gleichnamiges Gesetz in Bayern: MedHygV

Gleichnamiges Gesetz in Nordrhein-Westfalen: HygMedVO

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Regelungsgegenstand, Geltungsbereich
  2. § 2 Anforderungen an Bau und Betrieb medizinischer Einrichtungen
  3. § 3 Hygienekommission
  4. § 4 Hygienepläne
  5. § 5 Fachpersonal
  6. § 6 Hygienefachkräfte
  7. § 7 Krankenhaushygienikerin und Krankenhaushygieniker
  8. § 8 Hygienebeauftragte Ärztin und hygienebeauftragter Arzt
  9. § 9 Hygienebeauftragte in der Pflege
  10. § 10 Fortbildung des Personals
  11. § 11 Dokumentation und Bewertung von nosokomialen Infektionen, Ausbruchsmanagement und Antibiotikaresistenzen
  12. § 12 Zutritts- und Einsichtsrecht
  13. § 13 Information des Personals
  14. § 14 Sektorübergreifender Informationsaustausch
  15. § 15 Ordnungswidrigkeiten
  16. § 16 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. 21.08.2026 — 16 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 12 weitere neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    05.03.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 119 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 9], S.45)

  3. Historischer Änderungsnachweis

    21.03.2016 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 21.03.2016

    § 5 geändert

    GVBl. II 2016, Nr. 13

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).