§ 45 (weggefallen)
Stand: 01.05.2022
Wird zitiert von 4
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- BPatG, 20.08.2004 – 25 W (pat) 232/03
- BPatG, 27.05.2004 – 25 W (pat) 291/02
- BPatG, 21.08.2002 – 29 W (pat) 246/01Zitiert von 1
- BPatG, 23.01.2001 – 33 W (pat) 81/99
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 45 MarkenV liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.