§ 31 Gemeinsame Entscheidung über mehrere Widersprüche
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 21
Nach Gewicht
- BPatG, 06.02.2007 – 32 W (pat) 210/04
- BPatG, 02.03.2004 – 24 W (pat) 2/01
- BPatG, 01.06.2005 – 32 W (pat) 5/05
- BPatG, 03.09.2021 – 30 W (pat) 47/17Zitiert von 7
- BPatG, 20.07.2018 – 30 W (pat) 1/16Markenbeschwerdeverfahren – "Elysia AL/Eliza" – Beschwerde gegen Beschluss des DPMA, mit dem mehrere Widersprüche desselben Widersprechenden zurückgewiesen worden sind – Nennung von nur einer Widerspruchsmarke im Betreff des Beschwerdeschriftsatzes - keine weitere Erklärung – Regelfall: Beschwerde richtet sich gegen den Beschluss insgesamtZitiert von 2
- BPatG, 20.02.2002 – 28 W (pat) 220/00Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BPatG, 11.05.2015 – 26 W (pat) 505/15(Markenbeschwerdeverfahren – "VinoMonte (Wort-Bild-Marke)/MONTES/VINHA DO MONTE (Gemeinschaftsmarke)" – Entscheidung über mehrere Widerspruchsverfahren in einem Beschluss – ein Widersprechender legt Erinnerung, ein anderer Beschwerde ein – der erinnerungsführende Widersprechende kann nicht gemäß § 64 Abs. 6 S. 2 MarkenG ebenfalls Beschwerde einlegen – Aussetzung des Beschwerdeverfahrens – Zurückverweisung des Erinnerungsverfahrens an das DPMA)
- BPatG, 31.05.2011 – 25 W (pat) 31/10Markenbeschwerdeverfahren - "AVENA/ARVENA" – Beschwerde gegen die Aussetzung des Erinnerungsverfahrens – zu den einschlägigen Vorschriften - Entscheidung der Aussetzung des Verfahrens ist nicht in ausreichender Weise begründet - Aussetzungsbeschluss ohne zuvor gewährtes rechtliches Gehör ist regelmäßig verfahrens- und ermessensfehlerhaft – Rückzahlung der Beschwerdegebühr – keine KostenauferlegungZitiert von 4
- BPatG, 13.04.2010 – 27 W (pat) 13/10Markenbeschwerdeverfahren – "Hugyfot" - Rückgängigmachung der Umschreibung einer Marke – kein ausreichender Nachweis der Rechtsnachfolge – Verfahrensfehler der Versagung des rechtlichen Gehörs – bei einer gerichtlichen Entscheidung wäre ein Wiederaufnahmeverfahren gerechtfertigt – Rückgängigmachung der Umschreibung scheitert nicht daran, dass ein Rollenstand geschaffen wird, der der wahren Rechtsinhaberschaft nicht entspricht
21 Entscheidungen zu § 31 MarkenV →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 31 MarkenV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Über mehrere Widersprüche kann gemeinsam entschieden werden.