§ 32 Aussetzung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 29
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Nach Gewicht
- BPatG, 24.01.2022 – 25 W (pat) 540/21Markenbeschwerdeverfahren – "Streichglück (Wortmarke)/Streich(Wortmarke)/Streich (Unionswortmarke))" – Entscheidung über die Aussetzung des Widerspruchsverfahrens - Zurückverweisung an das Deutsche Patent-und Markenamt ohne eigene Sachentscheidung des SenatesZitiert von 1
- BPatG, 25.09.2018 – 27 W (pat) 551/17Markenbeschwerdeverfahren – "herzo/HERNO (Unionsbildmarke)" - zur Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Weigerung des DPMA, einem ausgesetzten Verfahren Fortgang zu geben – Aussetzung des Verfahrens – Ermessensspielraum des DPMA hinsichtlich der Frage der Sachdienlichkeit der Aussetzung - eine verfahrensfehlerhafte Versagung des rechtlichen Gehörs führt per se zu einer ermessensfehlerhaften Entscheidung – Aufhebung - Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs – Rückzahlung der BeschwerdegebührZitiert von 3
- BPatG, 25.09.2018 – 27 W (pat) 552/17Markenbeschwerdeverfahren – "Herzo/HERNO (Unionsbildmarke)" - zur Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Weigerung des DPMA, einem ausgesetzten Verfahren Fortgang zu geben – Aussetzung des Verfahrens – Ermessensspielraum des DPMA hinsichtlich der Frage der Sachdienlichkeit der Aussetzung - eine verfahrensfehlerhafte Versagung des rechtlichen Gehörs führt per se zu einer ermessensfehlerhaften Entscheidung – Aufhebung - Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs – Rückzahlung der BeschwerdegebührZitiert von 1
- BPatG, 20.06.2022 – 25 W (pat) 501/21Markenbeschwerdesache – Zur Zulässigkeit der Beschwerde – Entfallen des Rechtschutzbedürfnisses nach Einlegung der Beschwerde – Rückzahlung der Beschwerdegebühr
- BPatG, 23.11.2023 – 30 W (pat) 35/23Markenbeschwerdesache – „Cream“ (Wortzeichen)/„Cream“ (Unionsmarke) – Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Aussetzung des Widerspruchsverfahrens
- BPatG, 31.05.2011 – 25 W (pat) 31/10Markenbeschwerdeverfahren - "AVENA/ARVENA" – Beschwerde gegen die Aussetzung des Erinnerungsverfahrens – zu den einschlägigen Vorschriften - Entscheidung der Aussetzung des Verfahrens ist nicht in ausreichender Weise begründet - Aussetzungsbeschluss ohne zuvor gewährtes rechtliches Gehör ist regelmäßig verfahrens- und ermessensfehlerhaft – Rückzahlung der Beschwerdegebühr – keine KostenauferlegungZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BPatG, 07.08.2025 – 29 W (pat) 65/22
- BPatG, 07.08.2025 – 29 W (pat) 71/22
- BPatG, 15.01.2025 – 29 W (pat) 14/21Markenbeschwerdesache - Löschungsverfahren - „Testa Rossa“ - Wortmarke - keine bösgläubige Markenanmeldung
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 32 MarkenV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/32#abs-1 (1) Das Deutsche Patent- und Markenamt kann das Verfahren über einen Widerspruch außer in den in § 43 Abs. 3 des Markengesetzes genannten Fällen auch dann aussetzen, wenn dies sachdienlich ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenV%202004/32#abs-2 (2) Eine Aussetzung kommt insbesondere in Betracht, wenn dem Widerspruch voraussichtlich stattzugeben wäre und der Widerspruch auf eine angemeldete Marke gestützt worden ist oder vor dem Deutschen Patent- und Markenamt ein Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren anhängig ist.