§ 44 Eintragungsbewilligungsklage
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 60
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BPatG, 21.06.2005 – 33 W (pat) 258/04
- BGH, 17.05.2001 – I ZR 187/98Zitiert von 5
- BPatG, 23.04.2026 – 30 W (pat) 37/23Markenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen den Wortmarken vaira und AVIRA bei anagrammatischer Klangrotation KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BPatG, 07.03.2022 – 29 W (pat) 522/20Markenbeschwerdeverfahren – "kk (Wort-Bildmarke)/KK (Unionsmarke/Wort-Bildmarke)" – zur Verfahrensaussetzung – keine Vorgreiflichkeit – ähnliche bis identische Waren und Dienstleistungen – klangliche Verwechslungsgefahr
- BPatG, 02.10.2015 – 25 W (pat) 107/14Markenbeschwerdeverfahren – "fedamed (Wort-Bild-Marke)/Sebamed (Gemeinschaftswortmarke)" – Warenidentität – zur Kennzeichnungskraft – klangliche Verwechslungsgefahr – Entscheidung über den Widerspruch der Gemeinschaftswortmarke "nevamed" bleibt dahingestellt
- BPatG, 21.07.2009 – 24 W (pat) 22/09
Zuletzt entschieden
- BPatG, 01.04.2025 – 25 W (pat) 511/19
- BPatG, 01.04.2025 – 25 W (pat) 513/19
- BPatG, 01.04.2025 – 25 W (pat) 512/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 44 MarkenG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/44#abs-1 (1) Der Inhaber der Marke kann im Wege der Klage gegen den Widersprechenden geltend machen, daß ihm trotz der Löschung der Eintragung nach § 43 ein Anspruch auf die Eintragung zusteht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/44#abs-2 (2) Die Klage nach Absatz 1 ist innerhalb von sechs Monaten nach Unanfechtbarkeit der Entscheidung, mit der die Eintragung gelöscht worden ist, zu erheben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MarkenG/44#abs-3 (3) Die Eintragung aufgrund einer Entscheidung zugunsten des Inhabers der Marke wird unter Wahrung des Zeitrangs der Eintragung vorgenommen.