§ 125a (weggefallen)
Für § 125a MarkenG liegt kein Text vor zum Stichtag 10.06.2019.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Änderungsverlauf
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10.08.2021 Ausfertigung
§ 125a umnummeriert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3490)
BGBl. 2021 I S. 3490
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 125a aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2357)
BGBl. 2018 I S. 2357
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22.12.2010 Ausfertigung
§ 125a geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I 2248)
BGBl. 2010 I S. 2248
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19.07.1996 Ausfertigung
§ 125a geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli 1996 (BGBl. I 1014)
BGBl. 1996 I S. 1014
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.