Gesetze / Kindesunterhalt-Formularverordnung
KindUFV§ 1 Formulare
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KindUVV/1?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Im vereinfachten Verfahren zur Festsetzung des Unterhalts für ein minderjähriges Kind wird das in der Anlage bestimmte Formular für den Antrag auf Festsetzung des Unterhalts nach den §§ 249 und 250 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit verwendet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KindUVV/1?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit Unterhalt
verlangt wird. Wird das Formular nach § 3 Nummer 2 so angepasst, dass dem Gericht die Angaben als strukturierter Datensatz übermittelt werden können, sollen die nach Satz 1 Nummer 1 und 2 antragsberechtigten Behörden dieses Formular nutzen.
Änderungsverlauf
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16.12.2022 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 12 Abs. 20 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I 2328)
BGBl. 2022 I S. 2328
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20.11.2015 Ausfertigung
§ 1 neu gefasst durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I 2018)
BGBl. 2015 I S. 2018
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17.07.2009 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I 2134, 3557)
BGBl. 2009 I S. 2134
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28.12.2007 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Dezember 2007 (BGBl. I 3283)
BGBl. 2007 I S. 3283
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27.12.2003 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 35 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I 3022)
BGBl. 2003 I S. 3022
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.