Gesetze / Kindesunterhalt-Formularverordnung
KindUFV§ 1 Formulare
Stand: 01.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/KindUVV/1#abs-1 (1) Im vereinfachten Verfahren zur Festsetzung des Unterhalts für ein minderjähriges Kind wird das in der Anlage bestimmte Formular für den Antrag auf Festsetzung des Unterhalts nach den §§ 249 und 250 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit verwendet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/KindUVV/1#abs-2 (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit Unterhalt
verlangt wird. Wird das Formular nach § 3 Nummer 2 so angepasst, dass dem Gericht die Angaben als strukturierter Datensatz übermittelt werden können, sollen die nach Satz 1 Nummer 1 und 2 antragsberechtigten Behörden dieses Formular nutzen.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 1 KindUFV →
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- OLG Celle, 12.01.2026 – 17 UF 246/25
- KG, 11.12.2013 – 17 WF 236/13
- OLG Frankfurt am Main, 17.01.2012 – 5 UF 396/11Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.