Gesetze / Kindesunterhalt-Formularverordnung
KindUFV§ 3 Zulässige Abweichungen
Stand: 10.06.2019
Folgende Abweichungen von dem in der Anlage bestimmten Formular sind zulässig:
Änderungsverlauf
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20.11.2015 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I 2018)
BGBl. 2015 I S. 2018
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28.12.2007 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Dezember 2007 (BGBl. I 3283)
BGBl. 2007 I S. 3283
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.