Gesetze / Teilzeit- und Befristungsgesetz
TzBfG§ 17 Anrufung des Arbeitsgerichts
Stand: 10.06.2019
Will der Arbeitnehmer geltend machen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung nicht beendet ist. Die §§ 5 bis 7 des Kündigungsschutzgesetzes gelten entsprechend. Wird das Arbeitsverhältnis nach dem vereinbarten Ende fortgesetzt, so beginnt die Frist nach Satz 1 mit dem Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, dass das Arbeitsverhältnis auf Grund der Befristung beendet sei.
Wird zitiert von 1.117 Entscheidungen zu § 17 TzBfG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Hessen, 18.03.2013 – 17 Sa 1445/11
- LAG Hessen, 18.03.2013 – 17 Sa 1445/12
- LAG Hessen, 18.03.2013 – 17 Sa 1444/12
- LAG Hessen, 18.03.2013 – 17 Sa 1156/12Zitiert von 1
- LAG Hessen, 18.03.2013 – 17 Sa 1157/12Zitiert von 1
- LAG Baden-Württemberg, 20.06.2012 – 13 Sa 126/11
Zuletzt entschieden
- ArbG Düsseldorf, 30.03.2026 – 15 Ca 3601/25
- BAG, 04.03.2026 – 7 AZR 297/24 · Befristung - gerichtlicher Vergleich
- LAG Niedersachsen, 11.02.2026 – 13 SLa 65/25
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