Gesetze / Betriebsverfassungsgesetz
BetrVG§ 105 Leitende Angestellte
Stand: 10.06.2019
Eine beabsichtigte Einstellung oder personelle Veränderung eines in § 5 Abs. 3 genannten leitenden Angestellten ist dem Betriebsrat rechtzeitig mitzuteilen.
Wird zitiert von 45 Entscheidungen zu § 105 BetrVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Baden-Württemberg, 28.10.2015 – 10 TaBV 3/15
- LAG Hessen, 23.05.2013 – 9 TaBV 288/12Zitiert von 1
- LAG Hessen, 22.03.2018 – 4 Ta 363/17Zitiert von 1
- BAG, 21.11.2018 – 7 ABR 16/17Einstellung - Aufhebung - nachträgliche Beteiligung - personelle Einzelmaßnahme - ZustimmungsfiktionZitiert von 21
- LAG Köln, 13.09.2016 – 12 TaBV 25/16Zitiert von 1
- LAG Hamm, 03.08.2023 – 8 Sa 99/23
Zuletzt entschieden
- ArbG Köln, 27.07.2022 – 9 BV 15/21Zitiert von 1
- LAG Baden-Württemberg, 03.11.2021 – 10 Sa 7/21Zitiert von 3
- ArbG Siegburg, 12.08.2021 – 5 BV 3/21Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 105 BetrVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.