Gesetze / Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung
InsVV§ 19 Übergangsregelung
Stand: 06.01.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsVV/19#abs-1 (1) Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Januar 2004 eröffnet wurden, sind die Vorschriften dieser Verordnung in ihrer bis zum Inkrafttreten der Verordnung vom 4. Oktober 2004 (BGBl. I S. 2569) am 7. Oktober 2004 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsVV/19#abs-2 (2) Auf Vergütungen aus vorläufigen Insolvenzverwaltungen, die zum 29. Dezember 2006 bereits rechtskräftig abgerechnet sind, sind die bis zum Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3389) geltenden Vorschriften anzuwenden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/InsVV/19#abs-3 (3) Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. März 2012 beantragt worden sind, sind die Vorschriften dieser Verordnung in ihrer bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2582) am 1. März 2012 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/InsVV/19#abs-4 (4) Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Juli 2014 beantragt worden sind, sind die Vorschriften dieser Verordnung in ihrer bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2379) am 1. Juli 2014 geltenden Fassung weiter anzuwenden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/InsVV/19#abs-5 (5) Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Oktober 2020 beantragt worden sind, sind die Vorschriften dieser Verordnung in ihrer bis dahin geltenden Fassung weiter anzuwenden.
(5) Auf Insolvenzverfahren, die vor dem 1. Januar 2021 beantragt worden sind, sind die bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Vorschriften anzuwenden.
Wird zitiert von 72 Entscheidungen zu § 19 InsVV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 14.07.2016 – IX ZB 46/14Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Anwendbarkeit der Neuregelungen zur Vergütungsberechnung auf AltfälleZitiert von 5
- LG Saarbrücken, 06.07.2010 – 5 T 80/10
- BGH, 16.12.2010 – IX ZB 261/09Treuhändervergütung in der Wohlverhaltensperiode: Stichtag für die Anwendbarkeit der Neuregelung; Vergleichsberechnung zwischen Regelvergütung und Mindestvergütung; Voraussetzungen eines Zuschlags für jeweils 5 Gläubiger
- BGH, 23.10.2008 – IX ZB 35/05Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Weiterhin anzuwendende Grundsätze bei vor dem 29. Dezember 2006 begonnenen und geendeten Verfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- BGH, 25.10.2012 – IX ZB 242/11Insolvenzverwaltervergütung: Begrenzung des Pauschsatzes für Auslagen in Übergangsfällen
- BGH, 06.04.2006 – IX ZB 109/05Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- AG Hagen, 20.05.2026 – 109 IN 68/20Zitiert von 1
- BGH, 13.07.2023 – IX ZB 42/22Bemessung der Vergütung des Insolvenzverwalters
- LG Düsseldorf, 04.08.2022 – 25 T 396/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 19 InsVV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.07.2013 Ausfertigung
§ 19 eingefügt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I 2379)
BGBl. 2013 I S. 2379
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07.12.2011 Ausfertigung
§ 19 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I 2582)
BGBl. 2011 I S. 2582
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21.12.2006 Ausfertigung
§ 19 umnummeriert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I 3389)
BGBl. 2006 I S. 3389
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
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