§ 337 Arbeitsverhältnis
Stand: 10.06.2019
Die Wirkungen des Insolvenzverfahrens auf ein Arbeitsverhältnis unterliegen dem Recht, das nach der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) (ABl. L 177 vom 4.7.2008, S. 6) für das Arbeitsverhältnis maßgebend ist.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 337 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 24.09.2015 – 6 AZR 492/14Inkenntnissetzen von der BevollmächtigungZitiert von 11
- BAG, 27.02.2007 – 3 AZR 618/06Ausländisches Insolvenzverfahren: Beendigung der Unterbrechung des Kündigungsschutzprozesses durch Aufnahme bei Reorganisationsverfahren nach Chapter 11 Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- LAG Hessen, 05.03.2014 – 12 Sa 265/13Zitiert von 1
- BAG, 25.04.2013 – 6 AZR 49/12(Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - ordre public - keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung nach § 174 S 1 BGB - Betriebsübergang - Vollmachtsstatut)Zitiert von 193
- BAG, 13.12.2012 – 6 AZR 48/12Zitiert von 1
- BAG, 13.12.2012 – 6 AZR 772/11Griechische Aktiengesellschaft - Betriebsstilllegung - Heilung von Fehlern bei Massenentlassungsanzeige - Entbehrlichkeit eines Konsultationsverfahren - Stellungnahme des Betriebsrats - EinigungsstellenverfahrenZitiert von 12
Zuletzt entschieden
- BAG, 13.12.2012 – 6 AZR 5/12Massenentlassung: Unwirksamkeit der Kündigung wegen unterlassenen Konsultationsverfahrens und fehlender Stellungnahme des Betriebsrats Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 60
- BAG, 13.12.2012 – 6 AZR 608/11(Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht - Betriebsübergang - Vollmachtsstatut - keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung nach § 174 S 1 BGB)Zitiert von 76
- BAG, 13.12.2012 – 6 AZR 348/11Keine Zurückweisung der Betriebsratsanhörung - Vollmachtsstatut - Betriebsübergang - Sonderliquidationsverfahren nach griechischem RechtZitiert von 54
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 337 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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07.12.2011 Ausfertigung
§ 337 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I 2582)
BGBl. 2011 I S. 2582
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