§ 343 Anerkennung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/343#abs-1 (1) Die Eröffnung eines ausländischen Insolvenzverfahrens wird anerkannt. Dies gilt nicht,
1.
wenn die Gerichte des Staats der Verfahrenseröffnung nach deutschem Recht nicht zuständig sind;
2.
soweit die Anerkennung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist, insbesondere soweit sie mit den Grundrechten unvereinbar ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/343#abs-2 (2) Absatz 1 gilt entsprechend für Sicherungsmaßnahmen, die nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen werden, sowie für Entscheidungen, die zur Durchführung oder Beendigung des anerkannten Insolvenzverfahrens ergangen sind.
Wird zitiert von 107 Entscheidungen zu § 343 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Hamburg, 01.03.2018 – 6 U 242/15
- BAG, 18.07.2013 – 6 AZR 882/11 (A)(Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach § 352 InsO nur bei Rechtshängigkeit - Wirksamkeit der Auslandszustellung - Heilung von Zustellungsmängeln - Anerkennungswirkung - ordre public)
- OLG Frankfurt am Main, 16.07.2024 – 5 U 270/20
- FG Düsseldorf, 23.02.2024 – 10 K 534/23 G, U
- LG Frankfurt am Main, 02.06.2022 – 2-24 S 169/21
- BGH, 13.10.2009 – X ZR 79/06Patentnichtigkeitsverfahren: Unterbrechung des inländischen Rechtsstreits durch Einleitung eines US-amerikanischen Verfahrens nach Chapter 11 Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 10.07.2026 – 19 U 9/25Online-Glücksspiel: Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter auch bei Teilnahme aus dem Ausland Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 10.04.2026 – 19 U 36/24Zitiert von 2
- EuGH, 05.03.2026 – C-165/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 343 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.