§ 291 (weggefallen)
Stand: 10.06.2019
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Wird zitiert von 187 Entscheidungen zu § 291 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Saarland, 05.10.2016 – 1 A 188/15Zitiert von 6
- BVerwG, 21.12.2017 – 8 B 70/16Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit; RestschuldbefreiungZitiert von 16
- BGH, 29.12.2016 – AnwZ (Brfg) 53/16Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des Vermögensverfalls nach Änderung der Regelung zur Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren
- FG Hessen, 28.01.2019 – 9 K 1943/17Zitiert von 1
- VG Saarland Saarlouis, 22.08.2018 – 1 K 770/18Zitiert von 3
- BGH, 13.07.2006 – IX ZB 117/04Zitiert von 13
Zuletzt entschieden
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2025 – L 33 R 520/23
- VG Berlin, 06.02.2024 – 4 K 541/22
- LG Krefeld, 05.05.2023 – 1 S 1/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 291 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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15.07.2013 Ausfertigung
§ 291 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. Juli 2013 (BGBl. I 2379)
BGBl. 2013 I S. 2379
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.