§ 183 Wirkung der Entscheidung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 92
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Stuttgart, 09.08.2023 – 3 U 76/22
- BGH, 02.12.2010 – IX ZR 41/10Rechtsschutzinteresse für die Klage eines Titelgläubigers auf Feststellung des Rechtsgrundes der unerlaubten Handlung nach einem auf den Rechtsgrund beschränkten Widerspruch des insolventen SchuldnersZitiert von 21
- FG Niedersachsen, 12.12.2023 – 13 K 97/23Zitiert von 1
- BGH, 28.06.2012 – IX ZR 160/11Insolvenzrecht: Zulässigkeit und Begründetheit einer Feststellungsklage des Insolvenzverwalters wegen einer im Versäumnisurteil bzw. Vollstreckungsbescheid titulierten Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung gegen einen GmbH-Geschäftsführer wegen BeitragsvorenthaltungZitiert von 6
- LG Kiel, 03.08.2007 – 11 O 380/06
- BGH, 13.06.2006 – IX ZR 15/04Zitiert von 12
Zuletzt entschieden
- BAG, 19.02.2026 – 6 AZR 102/25Feststellung von Forderungen zur InsolvenztabelleZitiert von 2
- BayObLG, 28.01.2026 – 101 Kap 1/22Zitiert von 5
- LAG Schleswig-Holstein, 21.01.2025 – 2 Sa 13 öD/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 183 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/183#abs-1 (1) Eine rechtskräftige Entscheidung, durch die eine Forderung festgestellt oder ein Widerspruch für begründet erklärt wird, wirkt gegenüber dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/183#abs-2 (2) Der obsiegenden Partei obliegt es, beim Insolvenzgericht die Berichtigung der Tabelle zu beantragen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/183#abs-3 (3) Haben nur einzelne Gläubiger, nicht der Verwalter, den Rechtsstreit geführt, so können diese Gläubiger die Erstattung ihrer Kosten aus der Insolvenzmasse insoweit verlangen, als der Masse durch die Entscheidung ein Vorteil erwachsen ist.