§ 184 Klage gegen einen Widerspruch des Schuldners
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/184#abs-1 (1) Hat der Schuldner im Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren (§ 177) eine Forderung bestritten, so kann der Gläubiger Klage auf Feststellung der Forderung gegen den Schuldner erheben. War zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Rechtsstreit über die Forderung anhängig, so kann der Gläubiger diesen Rechtsstreit gegen den Schuldner aufnehmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/184#abs-2 (2) Liegt für eine solche Forderung ein vollstreckbarer Schuldtitel oder ein Endurteil vor, so obliegt es dem Schuldner binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Prüfungstermin oder im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein Widerspruch als nicht erhoben. Das Insolvenzgericht erteilt dem Schuldner und dem Gläubiger, dessen Forderung bestritten worden ist, einen beglaubigten Auszug aus der Tabelle und weist den Schuldner auf die Folgen einer Fristversäumung hin. Der Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung des Anspruchs nachzuweisen.
Wird zitiert von 164 Entscheidungen zu § 184 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- FG Niedersachsen, 12.12.2023 – 13 K 97/23Zitiert von 1
- OLG Brandenburg, 11.02.2010 – 12 U 164/09
- BGH, 23.07.2024 – II ZR 222/22Aufnahme eines durch Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens unterbrochenen Rechtsstreits über InsolvenzforderungZitiert von 6
- OLG Celle, 23.02.2009 – 7 W 2/09Zitiert von 2
- BGH, 11.07.2013 – IX ZR 286/12Negative Feststellungsklage einer schuldnerischen GmbH hinsichtlich der Feststellung einer Forderung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel zur InsolvenztabelleZitiert von 10
- BFH, 06.08.2025 – X B 117/23Prozessführungsbefugnis des Insolvenzschuldners bei Insolvenzeröffnung zwischen Einspruchsentscheidung und Klage
Zuletzt entschieden
- BFH, 18.06.2026 – VII B 110/25 · Auslegung des Klagebegehrens
- BayObLG, 28.01.2026 – 101 Kap 1/22Zitiert von 5
- BGH, 08.07.2025 – II ZR 165/23Haftung des Alleinerben für deliktische Ansprüche gegen den Erblasser: Haftung eines abberufenen Geschäftsführers von Vertriebsgesellschaften für Kapitalanlagen in Seefrachtcontainer wegen Insolvenzverschleppung und/oder vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch SchneeballsystemZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 184 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
13.04.2007 Ausfertigung
§ 184 umnummeriert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13. April 2007 (BGBl. I 509)
BGBl. 2007 I S. 509
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.