Gesetze / Insolvenzordnung

InsO

§ 176 Verlauf des Prüfungstermins

Stand: 10.06.2019

InsolvenzrechtBund82 Entscheidungen

Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. Die Forderungen, die vom Insolvenzverwalter, vom Schuldner oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten werden, sind einzeln zu erörtern.

§ 175 § 177