§ 176 Verlauf des Prüfungstermins
Stand: 10.06.2019
Im Prüfungstermin werden die angemeldeten Forderungen ihrem Betrag und ihrem Rang nach geprüft. Die Forderungen, die vom Insolvenzverwalter, vom Schuldner oder von einem Insolvenzgläubiger bestritten werden, sind einzeln zu erörtern.
Wird zitiert von 83 Entscheidungen zu § 176 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BFH, 06.08.2025 – X B 117/23Prozessführungsbefugnis des Insolvenzschuldners bei Insolvenzeröffnung zwischen Einspruchsentscheidung und Klage
- BFH, 27.09.2017 – XI R 9/16Haftungsbescheid; Einwendungsausschluss des Geschäftsführers einer GmbH bei unterlassenem Widerspruch gegen die Forderungsanmeldung des FAZitiert von 22
- BFH, 16.05.2017 – VII R 25/16Einwendungsausschluss im Haftungsverfahren durch unterlassenen Widerspruch im insolvenzrechtlichen PrüfungsterminZitiert von 19
- LG Bielefeld, 20.02.2020 – 8 O 283/19
- FG Berlin-Brandenburg, 26.06.2019 – 7 K 7088/12
- BGH, 19.12.2024 – IX ZR 114/23Abtretung einer Insolvenzforderung und Anmeldung zur InsolvenztabelleZitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 31.07.2025 – I ZR 127/24Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits bei Eigenverwaltung; Unterlassungsanspruch, Erledigungserklärung und Teilaufnahme im Designschutzverfahren - GriffleisteZitiert von 6
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2025 – 1 K 326/21
- BSG, 13.05.2025 – B 12 BA 12/23 RBetriebsprüfung - Insolvenz des Arbeitgebers - keine Befugnis des Rentenversicherungsträgers zur Feststellung von Beitragsnachforderungen mittels Betriebsprüfungsbescheid nach Eröffnung des InsolvenzverfahrensZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 176 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.