§ 17 Zahlungsunfähigkeit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/17#abs-1 (1) Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/17#abs-2 (2) Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.
Wird zitiert von 814 Entscheidungen zu § 17 InsO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 19.12.2017 – II ZR 88/16Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Einritt der Zahlungsunfähigkeit: Bestreiten des vom Insolvenzverwalter zur Darlegung der Zahlungsunfähigkeit aufgestellten Liquiditätsstatus; Einbeziehung von innerhalb von drei Wochen nach dem Stichtag fällig werdenden Verbindlichkeiten in die LiquiditätsbilanzZitiert von 51
- BGH, 19.07.2007 – IX ZB 36/07Zahlungsunfähigkeit: Erfordernis einer Gläubigerhandlung zur Feststellung der Fälligkeit einer Forderung gemäß § 17 Abs. 2 InsO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 41
- LG Bonn, 01.03.2017 – 29 KLs - 410 Js 511/10 - 1/14
- OLG Frankfurt am Main, 17.01.2018 – 4 U 4/17Zitiert von 2
- LG Hechingen, 11.12.2015 – 1 O 87/15
- BGH, 23.01.2025 – IX ZR 229/22Berücksichtigung von vollstreckbarem Titel bei Beurteilung der ZahlungsunfähigkeitZitiert von 6
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 15.07.2026 – 8 U 57/25Geschäftsführerhaftung: Erstattungspflicht für nach Eintritt der Überschuldung geleistete Zahlungen bei Weiterleitung zweckgebundener Darlehensmittel an Konzerngesellschaften Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 25.06.2026 – IX ZB 6/24Rücknahme von Insolvenzvertrag durch anderen Geschäftsführer nach Verfügungsverbot
- OLG Hamm, 17.06.2026 – 8 U 3/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 17 InsO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.