Gesetze / Insolvenzordnung

InsO

§ 17 Zahlungsunfähigkeit

Stand: 10.06.2019

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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/17#abs-1 (1) Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/InsO/17#abs-2 (2) Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.

§ 16 § 18